Mittwoch, 30. Mai 2012

Letzte Warnung

Letzte Warnung

Von Michael Paulwitz
Sturm über Deutschland: Der ESM schafft Deutschland ab Foto: Albrecht E. Arnold/pixelio.de
1     Der ESM institutionalisiert den Vertragsbruch, will ökonomische Gesetze mit Milliardenfluten außer Kraft setzen und macht die politisch abgesegnete Konkursverschleppung der gescheiterten „Rettungsschirme“ zur Dauereinrichtung.
2    Der ESM zementiert die Transfer- und Schuldenunion und führt europäische Gemeinschaftsanleihen durch die Hintertüre ein. Art. 21: Der ESM kann Anleihen aufnehmen „zur Erfüllung seiner Aufgaben“, nämlich überschuldete Länder und ihre Banken auf Kosten der solideren zu finanzieren. Der deutsch-französische Schaufensterstreit um Euro-Bonds ist nur Ablenkungsgeplänkel. Fakt ist:
3     Der ESM hebelt das Verbot der Zentralbankfinanzierung von Staatsschulden aus, das durch die Billionentender und Anleihenkäufe der EZB schon jetzt durchlöchert ist wie ein Schweizer Käse: Der ESM wird zur Schatten-Zentralbank, die alles darf, was der Europäischen Zentralbank formal noch verboten ist. Die EZB wird zur reinen Gelddruckmaschine degradiert. Grund:
4     Der ESM kann wie eine Super-Staatsbank operieren: Er kann Euro-Ländern Darlehen geben (Art. 16), Anleihen von Euro-Ländern zeichnen (Art. 17), mit Staatsanleihen handeln (Art. 18), Banken rekapitalisieren (Art. 15), Euro-Länder mit Kreditlinien ausstatten (Art. 14), Zinsen festsetzen (Art. 20) und Euro-Bonds ausgeben (Art. 21). Die Banklizenz, die Frankreich und Italien ihm zuschustern wollen, wäre die Sahnehaube: Dann könnte der ESM sich, mit Schrottanleihen als „Sicherheit“, direkt und unbegrenzt mit Geld von der EZB versorgen, um Anleihen zu kaufen, diese als Sicherheit einzureichen… ein Perpetuum mobile. Oder anders:
5     Der ESM ist Mega-„Bad Bank“ und Super-Hedgefonds in einem. Er kann Staatsanleihen kaufen, die niemand sonst haben will, faule Kredite an Staaten ausreichen, denen keiner mehr etwas leihen möchte, und er kann nach Zockerart durch „Hebelung“ das Ausleihvolumen vervielfachen. Und:
6     Der ESM kann sein Stammkapital jederzeit selbst erhöhen. Und zwar – Art. 10 – durch Beschluß des „Gouverneursrats“, also der Euro-Finanzminister. Wolfgang Schäubles Beschwichtigung, das deutsche Haftungsrisiko sei gedeckelt, ist glatt gelogen. Er kann einfach überstimmt werden, der Bundestag darf sowieso nur noch ja und amen sagen. Denn:
7     Der ESM annulliert das Budgetrecht der Parlamente mit einem Federstrich: Wenn die „Gouverneure“ beschließen, daß sie Geld brauchen, müssen die Staaten binnen sieben Tagen zahlen. Fällt einer aus, müssen die anderen einspringen. Am Ende bleibt Deutschland als Zahlmeister der letzten Instanz. Wenn die Rechnung kommt, ist es zu spät:
    Der ESM enthält keine Auflösungs- oder Austrittsklauseln. Wir, unsere Kinder und Kindeskinder haften auf Gedeih und Verderb für die Schulden anderer. Das Karussell dreht sich so lange weiter, bis auch Deutschland pleite ist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen:
    Der ESM steht über Recht und Gesetz. Staatliche Normen, Aufsichts- und Kontrollvorschriften gelten für ihn weder jetzt noch in Zukunft, er ist von den Regulierungs- und Lizenzierungspflichten für Kreditinstitute befreit (Art. 32), kein Gericht kann ihn belangen oder pfänden. Dafür hat er selbst volles Klagerecht gegen jeden. Nicht einmal Staatsoberhäupter genießen solche Privilegien. Kein Wunder, daß Schäuble Finanzminister bleiben will, wenn er Chef der „Euro-Gruppe“ werden sollte. Grund:
10     Der ESM wird ein Selbstbedienungsladen – nicht nur für überschuldete Euro-Länder, sondern auch für seine „Gouverneure“ und sein Personal: Ihre Bezüge setzen sie selbst fest, natürlich ebenfalls geheim, sie sind von staatlichen Steuern und Abgaben befreit (Art. 36) und genießen Immunität vor gerichtlicher Verfolgung (Art. 35), selbst wenn sie mutwillig Gelder verzocken. Fazit:
11     Das Geheimkabinett ESM ist ein Putsch gegen Gewaltenteilung und Volkssouveränität. Um Volksabstimmungen zu vermeiden, wird im „vereinfachten Vertragsänderungsverfahren“ durch einen „Zusatz“ zu Art. 136 des Lissabon-Vertrags das Kollektivhaftungsverbot („no bail out“) in Art. 125 aufgehoben. Konsequenz:
12    Der ESM stellt die Rechtsgrundlage der EU auf den Kopf und verstößt gegen das Grundgesetz und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom September 2011. Das ESM-Gesetz überträgt nationale Kompetenzen in nie dagewesener Dimension an eine unkontrollierbare europäische Mega-Institution. Diese Selbstkastrierung des Parlaments kann niemals legitim beschlossen werden, ohne das Volk zu befragen, ob es der Abschaffung seines demokratischen Nationalstaats zustimmt.

2 Kommentare:

  1. Bitte teilt den Aufklärungslink gegen den ESM-Vertrag mit euren Freunden, Bekannten auf Facebook (an die Pinnwand des Freundes posten), per Mail und so weiter - die Zeit wird knapp, umso mehr sich darüber informieren, um was es sich bei diesem diktatorischen Ding handelt, umso besser!

    Hier der Link zu dem Video auf YouTube

    http://www.youtube.com/watch?v=d6JKlbbvcu0

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  2. Genau, teilen, posten, twittern, was das Zeug hält, Freunde ansprechen, Kommentare hinter einschlägige Zeitungsberichte schreiben usw. Viel Zeit haben wir nicht. Es geht ums Ganze.

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